08.03.2026
Ausschreibung Mannschaftsmeisterschaft U12 Schachjugend Hamm 2026


Turnierordnung
Es gilt die Turnierordnung der Schachjugend Hamm vom 06.07.2019 in Verbindung mit dieser Ausschreibung.

Spielberechtigung

Die Spielberechtigung der gemeldeten und eingesetzten Jugendlichen wird anhand der ZPS-Liste (Stand 03/2026) kontrolliert.
Es gilt für die Saison 2026 folgender Stichtag: U12: 01.01.2014 und jünger

Meldung, Rangfolge, Brettbesetzung (Achtung: DWZ-Regelung)
Die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften je Verein ist bis zum 1. Februar 2026 per Mail an den Turnierleiter Holger Reinert ccc.holger.reinert@gmail.com zu melden.
Die namentliche Mannschaftsmeldung einschließlich aller Stammersatzspieler ist bis zum 1. März 2026 per Mail an Holger Reinert ccc.holger.reinert@gmail.com zu senden. Anzugeben sind die Rangnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle DWZ.
Jede Mannschaft besteht aus vier Jugendlichen U12. Die Stammersatzspieler (BTO 16.2) erhalten die Rangnummer 1001 und folgende, bei zweiten Mannschaften 2001 und folgende.
Die Ersatzspieler spielen immer an den letzten Brettern. Die Rangnummernfolge ist verbindlich; d. h. alle müssen entsprechend der Reihenfolge ihrer Rangnummern spielen. Der gastgebende Verein hat an den Brettern 2 und 3 Weiß und an 1 und 4 Schwarz.
Gemäß der DWZ-Regelung müssen die Spieler einer Mannschaft grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer Deutschen Wertungszahl gemeldet werden, wobei jeder Spieler einen um höchstens 100 niedrigeren Wert als alle nach ihm gemeldeten Spieler ausweisen darf. Dabei werden nur Zahlen berücksichtigt, die zum Stichtag 01.03.2026 über DWZ 1000 liegen.

Einsatz von neuen Spielern / Regelung Ersatzspieler
Wird ein Jugendlicher eingesetzt, der noch nicht auf dem Mannschaftsmeldebogen steht, so gilt die Regelung gemäß der Punkte 3.1 bis 3.3 der BTO SB NRW in Verbindung mit den Punkten 10.1 bis 10.8 der BTO SB NRW. Nachmeldungen neuer Spieler müssen spätestens bis zum Mittwoch vor dem jeweiligen Spieltag beantragt werden, damit der Spieler für den folgenden
Samstag eingesetzt werden kann. – Ein Spieler kann nur für ein Team spielen; d. h. wurde jemand z. B. in einer Reservemannschaft bereits eingesetzt, kann er/sie nicht mehr in der höheren Mannschaft spielen. Das Gleiche gilt umgekehrt.

Spielgemeinschaften
Zwei oder mehr Vereine können eine Spielgemeinschaft bilden.

Bedenkzeit

Die Bedenkzeit beträgt 60 Minuten für alle Züge.

DWZ-Wertung

Das Turnier wird zur DWZ-Auswertung eingereicht.

Punktewertung
In der Saison 2026 gilt in den Mannschaftskämpfen folgende Punktewertung:
Sieg (egal ob gespielt oder kampflos) - 1 Punkt
Remis - 0,5 Punkte
Angetreten und verloren - 0 Punkte
Kampflos verloren - 0 Punkte
Die Tabelle und die Mannschaftspunkte werden genauso berechnet.

Spielberichterstattung
Die Spielberichtskarte muss bis zu sechs Wochen nach dem Spieltag von der gastgebenden Mannschaft aufbewahrt werden.
Sie ist ebenfalls für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Spielberichtskarte verantwortlich.

Spielort, Spieltermine, Modus
Spielort ist Hamm-Berge, Am Südbad 9.
Spieltag 1: Samstag, 07.03.2026. Beginn 10 Uhr.
Spieltag 2 (optional): Samstag, 21.03.2026. Beginn 10 Uhr.
Es treten 6 Mannschaften an: HSC I, HSC II, HSC III, Caissa Hamm, SV Unna und SK Werne.
Es wird vollrundig jeder gegen jeden gespielt; ggfs. reicht nach individueller Absprache ein Spieltag – 7.3.26 – dafür aus.

Titel
Die siegreiche Mannschaft erhält den Titel
„Jugend-Mannschaftsmeister U12 des Schachbezirks Hamm 2026“

Multimedia

Mit der Teilnahme an diesem Turnier erklären sich die Teilnehmer, deren gesetzlicher Vertreter und die Betreuer einverstanden,
dass Texte, Fotos und ggf. Filme in den Medien und im Internet, die im Zusammenhang mit diesem Turnier stehen, veröffentlicht werden dürfen. Sie verzichten auf das Recht am eigenen Bild (§23 KunstUrhG).

Rechtsmittel

Proteste gegen diese Ausschreibung für die Spielzeit 2026 sind innerhalb von zehn Tagen beim 1. Jugendleiter der Schachjugend Hamm Holger Reinert, Werver Platz 20, 59174 Kamen durch Einschreiben oder Empfangsbestätigung einzulegen. Protestschrift und Begründung sind in sechsfacher Ausfertigung beizufügen. Weiteres siehe Punkte 9.1 bis 9.16 der BTO SBNRW.



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