Turnierordnung Schachbezirk Hamm

 



Inhaltsverzeichnis

§01 Allgemeines
§02 Spielbetrieb
§03 Mannschaftsmeisterschaft
§04 Einzelmeisterschaft


§05 Pokalmannschaftsmeisterschaft
§06 Pokaleinzelmeisterschaft
§07 Blitz-Mannschaftsmeisterschaft
§08 Blitz-Einzelmeisterschaft
§09 Verfahrensbestimmungen
§10 Bußen
§11 Inkrafttreten





§1 Allgemeines

1.1 Für die Turniere im Bezirk, in denen Berechtigungen zur Teilnahme in übergeordneten Bereichen erzielt werden können, gelten die Turnierordnung und die Allgemeine Spielordnung des SBNRW sowie die Turnierordnung des SVR, soweit nicht nachfolgend anderes bestimmt ist.

1.2 Für sonstige vom Bezirk ausgerichtete Turniere gelten vorrangig diese Turnierordnung und die Ausschreibung.

1.3 Soweit die Spielleiter nichts anderes beschließen und veröffentlichen, ist der 1.Spielleiter für die Mannschaftsmeisterschaften zuständig, der 2.Spielleiter für die Einzel- und Pokalturniere.

 

§2 Spielbetrieb

2.1 Das Spieljahr beginnt am 1.9., soweit die Spielleiter nichts anderes bestimmen.

2.2 Im Spieljahr werden mindestens ausgetragen:

2.2.1 die Mannschaftsmeisterschaft
2.2.2 die Einzelmeisterschaft
2.2.3 die Pokalmannschaftsmeisterschaft
2.2.4 die Pokaleinzelmeisterschaft
2.2.5 die Blitzmannschaftsmeisterschaft
2.2.6 die Blitzeinzelmeisterschaft.

2.3 Die Bedenkzeit in der Bezirksklasse und im Viererpokal beträgt je Spieler/in 100 Minuten für die ersten 40 Züge, nach der Zeitkontrolle 50 Minuten je Spieler/in zusätzlich für die verbleibenden Züge, zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an (Fischermodus). Die Bedenkzeit bei den anderen Klassen und Turnieren beträgt 2 Stunden für 40 Züge und 1 Stunde für den Rest der Partie, in den Blitzturnieren jedoch 3 Minuten + 2 Sekunden pro Zug je Spieler/in.

2.4 Der Spieltag für die Mannschaftsmeisterschaft und die Pokalmannschaftsmeisterschaft ist der Sonntag, der Beginn aller Kämpfe ist auf 14 Uhr festgesetzt.

2.5 Die qualifizierten Spieler und Mannschaften sind vom Spielleiter rechtzeitig dem SVR zu melden.

 

§3 Mannschaftsmeisterschaft

3.1 Die Mannschaftsmeisterschaft wird in einander übergeordneten Klassen ausgetragen. Jede Klasse mit Ausnahme der untersten Klasse soll mit 10 Mannschaften besetzt sein.

3.2 Die Mannschaftsstärke beträgt in der Regel 8 Bretter, in der vorletzten Klasse jedoch 6 und in der untersten Klasse 5 Bretter, soweit nicht die Mitgliederversammlung eine andere Zahl beschließt.*
*Beschluss der JHV 2018, Bezirksklasse 8, Kreisliga 5, Kreisklasse 5.

3.3 Die erforderlichen Regelungen, insbesondere Klasseneinteilung, Zuordnung und Spieltermine, werden in einer öffentlichen Sitzung des Spielausschusses festgelegt, welcher möglichst im Anschluss an die Jahreshauptversammlung stattfindet. Spätestens in dieser Sitzung sind Rückzug einer Vorjahresmannschaft
und Meldung weiterer Mannschaften für die unterste Klasse mitzuteilen.

3.4 Die Vereine haben spätestens bis zum 01.08. die Aufstellungen ihrer Mannschaften dem Spielleiter zu melden.

3.5 Die Mannschaft, die mehr Brettpunkte erzielt hat als die andere, erhält zwei Punkte; bei gleichviel erzielten Brettpunkten erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Die Mannschaft, die weniger Brettpunkte erzielt hat als die andere, erhält keinen Punkt.

3.6 Der Aufstieg aus der ersten Klasse richtet sich nach der Regelung im SVR. Aus der zweiten und den folgenden Klassen steigen zwei Mannschaften auf.

3.7 Aus jeder Klasse steigt die letzte Mannschaft ab. Die Anzahl der zusätzlichen Absteiger bzw. zusätzlichen Aufsteiger jeder Klasse ist so zu wählen, das unter Berücksichtigung der Auf- und Absteiger aus der Verbandsebene, in jeder Klasse mit Ausnahme der untersten 10 Mannschaften spielen sollen.

 

§4 Einzelmeisterschaft

4.1 In der JHV des Vorjahres, sonst spätestens bis September auf der Bezirkshomepage, sind Termin, Ausrichter, Meldeschluss und Höchstzahl der Spieler pro Verein bekanntzugeben.

4.2 Je nach Zahl der gemeldeten Teilnehmer werden die Spielmodalitäten festgelegt und bekanntgegeben.

 

§5 Pokalmannschaftsmeisterschaft

5.1 Das Turnier wird nach dem K.O.-System ausgetragen. Die Auslosung ist so vorzunehmen, dass in der 2. Runde die Zahl der verbleibenden Mannschaften eine Potenzzahl von 2 ist.

5.2 Jeder Verein kann in der in der Ausschreibung angegebenen Frist bis zu 3 Mannschaften melden.

5.3 Je Mannschaft spielen 4 Spieler, und zwar die Gäste an Brett 1 und 4 mit Weiß.

5.4 Bei unentschiedenem Ausgang entscheidet zunächst die Berliner Wertung. Führt auch das auch zum Gleichstand, ist der Kampf mit vertauschten Farben im Blitzmodus 3 Minuten + 2 Sekunden pro Zug je Spieler/in einschließlich Berliner Wertung bis zur Entscheidung fortzusetzen.

 

§6 Pokaleinzelmeisterschaft

6.1 Das Turnier wird nach dem K.O.-System ausgetragen. Die Auslosung ist so
vorzunehmen, dass in der 2.Runde die Zahl der verbleibenden Spieler eine Potenzzahl von 2 ist.

6.2 Jeder Verein meldet in der in der Ausschreibung angegebenen Frist seine teilnehmenden Spieler.

6.3 Der Spielleiter teilt die Paarungen über die Bezirkshomepage mit. Der Heimspieler lädt seinen Gegner zu einem vor der Frist liegenden Termin am Spielabend seines Vereins ein. Die Spieler können sich unter Benachrichtigung
des Spielleiters auf einen anderen rechtzeitigen Termin einigen.

6.4 Bei unentschiedenem Ausgang der Partie werden mit wechselnder Farbe zwei, notfalls weitere Blitzpartien 3 Minuten + 2 Sekunden pro Zug je Spieler/in bis zur Entscheidung ausgetragen.

 

§7 Blitz-Mannschaftsmeisterschaft

7.1 Für die Blitz-Mannschaftsmeisterschaft muss jeder Verein eine Mannschaft melden (Pflichtmannschaft).

7.2 Die Vereine können weitere Mannschaften melden. Der Spielleiter kann mit Rücksicht auf die Räumlichkeiten des Austragungsortes die Zahl der teilnehmenden Mannschaften beschränken.

7.3 Jede Mannschaft besteht aus 4 Spielern. Ein fünfter Spieler kann als Ersatzspieler unter Aufrücken der übrigen Spieler angereiht werden.

7.4:
7.4.1 Bei Teilnahme von bis zu 10 Mannschaften wird ein Rundensystem mit 2 Runden gespielt.
7.4.2 Bei 11 – 18 Mannschaften wird im Rundensystem mit 1 Runde gespielt. Bei Punktgleichheit entscheidet die Sonneborn-Berger-Wertung über die Platzierungen.
7.4.3 Bei mehr als 18 Mannschaften wird im Schweizer System mit 7 Runden und 2 Partien pro Runde gespielt. Nach den Mannschafts- und Brettpunkten werden die Plätze nach Buchholz, dann nach Sonneborn-Berger-Wertung
vergeben.

 

§8 Blitz-Einzelmeisterschaft

8.1 Die Blitz-Einzelmeisterschaft wird in einer Veranstaltung durchgeführt.

8.2 In der Jahreshauptversammlung des Vorjahres, sonst spätestens bis September auf der Bezirkshomepage, sind Termin, Ausrichter, Meldeschluss und Höchstzahl der Spieler pro Verein bekanntzugeben.

8.3 Je nach Zahl der gemeldeten Teilnehmer werden die Spielmodalitäten festgelegt und bekanntgegeben.

8.4 Titel- und qualifikationsberechtigt ist jedes gemeldete aktive Mitglied eines Vereins des Bezirks.

 

§9 Verfahrensbestimmungen

9.1 Treten bei Mannschaftskämpfen Meinungsverschiedenheiten auf, die von den Mannschaftsführern nicht ausgeräumt werden können, so ist unter Vorbehalt weiterzuspielen. Der Vorbehalt ist auf dem Spielbericht zu dokumentieren.

9.2 Im Verfahren über Proteste gegen Entscheidungen eines Spielleiters wird dieser von einem Ersatzmitglied vertreten, der andere Spielleiter führt den Vorsitz des Spielausschusses, ferner wirken der Bezirksjugendleiter und 2 weitere Beisitzer mit.

9.3 Der Vorsitzende entscheidet, ob im schriftlichen oder mündlichen Verfahren entschieden werden soll. Er kann von einer Entscheidung betroffene Dritte zum Verfahren hinzuziehen und Zeugen laden.

9.4 Die Entscheidung erfolgt mit Stimmenmehrheit. Im mündlichen Verfahren ist der Spielausschuss auch beschlussfähig, wenn nur 4 Mitglieder erschienen sind, jedoch sind auch dann für eine Entscheidung 3 Stimmen erforderlich.

 

§10 Bußen

10.1 Über die Höhe von Bußen (§ 8 BTO) entscheidet der zuständige Spielleiter im Rahmen der von der Jahreshauptversammlung festgesetzten Höchstbuße nach Ermessen. Er kann in der Ausschreibung für bestimmte Verstöße bestimmte Beträge festsetzen.

 

§11 Inkrafttreten

11.1 Diese Turnierordnung tritt am 1.7.2010 in Kraft.
Zuletzt geändert durch die JHV des SB Hamm am 20.Juni 2018 in Hamm.