Turnierordnung im Schachverband Ruhrgebiet



Ergänzung zu den Turnierordnungen des Schachbundes NRW | Stand: 05.03.2022

 

01. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
02. Spielbetrieb

03. Spielberechtigung

04. Mannschaftsstärke

05. Berichterstattung

06. Punktwertung

07. Verbandsmannschaftsmeisterschaft

08. Pokalmannschaftsmeisterschaft

09. Blitzmannschaftsmeisterschaft

10. Verbandseinzelmeisterschaft

11. Pokaleinzelmeisterschaft

12. Blitzeinzelmeisterschaft

13. Einsprüche, Proteste, Berufungen

14. Bußen

Anmerkung

 

01. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1

1.1.1 Für alle Wettkämpfe und Turniere des Schachverbandes Ruhrgebiet gelten die Turnierordnungen des Schachbundes NRW (BTO, ASpO) in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

1.1.2 Kann eine Saison nicht ordnungsgemäß beendet werden, ist der VSA berechtigt, dem Präsidium eine Alternative zur Beendigung dieser Saison vorzuschlagen. Diese Alternative darf Abweichungen von den Bestimmungen der BTO, ASpO, VTO und Ausschreibungen beinhalten. Das Präsidium entscheidet über diese Alternative.

1.2 Unter Verband ist ausschließlich der Schachverband Ruhrgebiet zu verstehen. Der Begriff Spielleiter wird ausschließlich auf den Verbandsspielleiter, im Verhinderungsfall auf den 2. Spielleiter angewandt.

1.3 Spielausschuss ist der Verbandsspielausschuss (VSA) im Sinn der Satzung. Nur soweit er als Protest- oder Berufungsinstanz tätig wird, gilt die Besetzung nach Nr. 13.7 VTO.

 

02. Spielbetrieb

2.1 Das Spieljahr beginnt in der Regel am 1. September eines jeden Jahres. Über Ausnahmen entscheidet der Spielausschuss.

2.2 Der Schachverband veranstaltet jährlich:

2.2.1 Verbandsmannschaftsmeisterschaften,
2.2.2 Blitzmannschaftsmeisterschaft,
2.2.3 Einzelmeisterschaft,

2.2.4 Pokaleinzelmeisterschaft,

2.2.5 Blitzeinzelmeisterschaft.

2.3 Der SVR kann weitere Wettkämpfe oder Turniere beschließen.

2.4 Bei offiziellen Meisterschaften dürfen während des Turniers im Spielbereich keine alkoholischen Getränke angeboten oder verzehrt werden.

2.5 Die Sieger der einzelnen Turniere führen für ein Jahr den Titel Verbands- (Frauen-, Jugend-, Mannschafts-, Pokal-, Blitzmannschafts-, Blitzeinzel-) meister des Schachverbandes Ruhrgebiet.

2.6 Den Jugendspielbetrieb regelt eine eigene Jugendspielordnung.

2.7 Mitteilungen über die Meisterschaften gemäß der Turnierordnung in der Homepage des Verbandes oder in der Rochade Europa unter der Rubrik des Verbandes sind offizielle Mitteilungen.
Die Frist der Rechtsmittel gemäß der Bundesturnierordnung 9 beginnt ab dem Tage der Veröffentlichung.

 

03. Spielberechtigung

3.1 Zu allen Meisterschaften sind nur Spieler zugelassen, die ordentliches Mitglied eines dem Schachverband angeschlossenen Vereins sind und eine gültige Spielberechtigung besitzen.

3.2 Während des laufenden Spieljahres werden neue Vereine zum Spielbetrieb nicht zugelassen, auch dann nicht, wenn sie aus bereits zugelassenen Vereinen gebildet werden.

 

04. Mannschaftsstärke

4.1 Die Mannschaftsmeisterschaft wird in allen Klassen des Schachverbandes mit 8er-Mannschaften ausgetragen.

4.2 Die Pokalmannschaftsmeisterschaft wird mit 4er-Mannschaften ausgetragen.

4.3 Die Mannschaftsblitzmeisterschaft wird mit 4er-Mannschaften ausgetragen.

4.4 Eine Mannschaft gilt als angetreten, wenn mindestens die Hälfte ihrer Spieler anwesend ist. Erst dann darf mit dem Kampf begonnen werden.

4.5 Tritt ein Spieler nicht an, so ist sein Verein in Buße zu nehmen.

4.6 Tritt eine Mannschaft unentschuldigt nicht an, hat der Verein dem Gegner die entstandenen und nachgewiesenen Kosten in voller Höhe zu erstatten. Diese Verpflichtung berührt nicht die Buße gemäß Nr. 14.3.3.

4.6.1 Als entschuldigt nicht angetreten gilt ein Verein nur, wenn er dem Gegner das Nichtantreten bis spätestens mittwochs, 19 Uhr, vor dem jeweiligen Spieltermin schriftlich mitgeteilt hat.

4.6.2 Dem Spielleiter ist eine Kopie zukommen zu lassen.

4.6.3 Alle Missverständnisse oder Verspätungen fallen dem absagenden Verein zur Last.

 

05. Berichterstattung

5.1 Die Pflicht zur Berichterstattung obliegt dem jeweiligen Gastgeber. Das Ergebnis ist im Internet „SBNRW – Vereinsportal, Mitgliederverwaltung und Ergebnisdienst“ einzugeben.

5.2 Der Spielbericht muss enthalten: Namen und Vornamen der Spieler, Ergebnis, Spieltag; bei Mannschaftskämpfen zusätzlich die Rangnummern, die Klasse und die Gruppe.

5.3 Der Spielbericht muss bei Mannschaftskämpfen von den Mannschaftsführern, bei Einzelwettbewerben von den Spielern unterschrieben sein.

 

06. Punktwertung

6.1 Eine Mannschaft, die mehr als 4 Brettpunkt erzielt, erhält 2 Mannschaftspunkte.

6.2 Eine Mannschaft, die 4 Brettpunkte erzielt, erhält 1 Mannschaftspunkt.

6.3 Eine Mannschaft, die weniger als 4 Brettpunkt erzielt, erhält 0 Mannschaftspunkte.

6.4 VTO 6.1 bis VTO 6.3 gelten für eine Mannschaftsstärke von 8 Brettern. Gilt eine andere Mannschaftsstärke, ist die Anzahl der Brettpunkte entsprechend.

 


07. Verbandsmannschaftsmeisterschaft

7.1 Die Mannschaftsmeisterschaft des Verbandes wird in drei Klassen durchgeführt:

7.1.1 in der Verbandsliga (zwei Gruppen),
7.1.2 in der Verbandsklasse (drei Gruppen),

7.1.3 in der Verbandsbezirksliga (sechs Gruppen).

7.2 In jeder Gruppe spielen grundsätzlich 10 Mannschaften.

7.2.1 Auf- und Absteiger und die Mannschaften eines Bezirkes werden gleichmäßig auf die einzelnen Gruppen verteilt.

7.2.2 In der Verbandsbezirksliga werden die Mannschaften nach geographischen Gesichtspunkten auf die einzelnen Gruppen verteilt. Grundsätzlich werden Mannschaften eines Vereins auf verschiedene Gruppen verteilt.

7.3 Die spielberechtigten Mannschaften für die Mannschaftsmeisterschaft des Verbandes sind von ihren Vereinen bis zum 01.06. unter Zahlung des Startgeldes in Höhe von 40 Euro auf das Konto des Verbandes anzumelden. Für die Verbandsbezirksliga wird kein Startgeld erhoben. Melden Vereine ihre spielberechtigten Mannschaften nicht an, so gilt dies als Rückzug vom Turnier. Die Zahl der Aufsteiger gemäß VTO 7.6.3 vergrößert sich entsprechend.

7.4 Spieltage und Beginn werden mit der Ausschreibung festgesetzt. Ein anderer Beginn kann außer bei Kämpfen der letzten beiden Runden zwischen den Vereinen vereinbart werden. Eine Vorverlegung der achten Runde ist zulässig.
Der Turnierleiter muss den geänderten Beginn genehmigen.

7.5 Die Bedenkzeit beträgt für die Mannschaftsmeisterschaften: Die Bedenkzeit beträgt je Spieler 100 Minuten für die ersten 40 Züge, nach der Zeitkontrolle 50 Minuten je Spieler zusätzlich für die verbleibenden Züge, zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an (Fischer Modus).

7.6 Auf- und Abstieg

7.6.1 Die Sieger der Verbandsliga steigen in die NRW Klasse gemäß den Regeln der ASpO auf. Die Reihenfolge ergibt sich aus Stichkämpfen der gleich platzierten Mannschaften der beiden Gruppen. Die Sieger der einzelnen Gruppen steigen in die höhere Klasse auf. Jeder Bezirk kann eine Mannschaft als Aufsteiger melden.

7.6.2 Aus jeder Gruppe steigen die letzten drei Mannschaften ab. Aus der Verbandsbezirksliga steigen die beiden letzten Mannschaften ab.

7.6.3 Die Zahl der zusätzlichen Aufsteiger aus der Verbandsklasse, der Verbandsbezirksliga und den Bezirken richtet sich nach der Zahl der Absteiger aus der NRW Klasse; sie ist so anzusetzen, dass sich eine Gruppenstärke von zehn Mannschaften ergibt. Nötigenfalls sind Stichkämpfe zwischen den gleich platzierten Mannschaften der einzelnen Gruppen anzusetzen. Jeder Bezirk kann zwei Mannschaften als Teilnehmer der Stichkämpfe für die Belegung der verbleibenden Plätze in der Verbandsbezirksliga melden. Diese Stichkämpfe werden im K.O.-System gemäß ASpO 2.8.4 ausgetragen.

7.6.4 Bei Gleichstand in den insgesamt erzielten Mannschaftspunkten ergibt sich die Reihenfolge auf allen Plätzen aus der Zahl der insgesamt erzielten Brettpunkte. Tritt auch nach Brettpunkten Gleichstand ein, gibt das Ergebnis der betroffenen Vereine untereinander (nötigenfalls nach Berliner Wertung) den Ausschlag. Führt auch das zu keinem Ergebnis, wird ein Stichkampf bzw. eine Stichkampfrunde nach BTO ausgetragen, sofern es sich um Aufstieg oder Abstieg handelt.

7.6.5 Wenn bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten einer der betroffenen Mannschaften ein kampfloser Sieg
(acht Brettpunkte durch Nichtantritt oder Spielleiter-Entscheid) ent
halten ist, werden sowohl diese Brettpunkte als auch die von den punktgleichen Mannschaften gegen den betreffenden Gegner erzielten Brettpunkte gestrichen.


7.6.6 Löst sich ein Verein während der Spielzeit* auf oder zieht er oder einzelne Mannschaften vom Spielbetrieb des Verbandes zurück, gelten die betroffenen Mannschaften als die jeweils ersten Absteiger aus ihrer Klasse und Gruppe.
*Spielzeit endet mit der Veröffentlichung der Schlusstabelle im Ergebnisdienst.

7.7

7.7.1 Heimrecht bei Stichkämpfen innerhalb einer Gruppe hat der Verein, der in der Meisterschaftsrunde gereist ist.

7.7.2 Bei Stichkämpfen zwischen Mannschaften verschiedener Gruppen gilt die Gruppennummer als Startnummer.

7.7.3 Bei Gleichstand in einer Stichkampfrunde entscheidet das Ergebnis der betroffenen Mannschaften untereinander (nötigenfalls nach Berliner Wertung). Führt dies zu keinem Ergebnis, ist die Zahl der erzielten Brettpunkte in der Stichkampfrunde analog 7.6.4 Ausschlag gebend.

7.8 Der Spielleiter kann ein Nichtantreten genehmigen, wenn von dem Kampf keine andere Mannschaft, sei es im Auf- oder Abstieg, betroffen wird.

 


08. Pokalmannschaftsmeisterschaft

Die Pokalmannschaftsmeisterschaft wird ab dem Jahr 2012 nicht mehr ausgetragen. Die Bezirksmannschaften qualifizieren sich direkt für den Schachbund NRW.

 

09. Blitzmannschaftsmeisterschaft

9.1 Die Blitzmannschaftsmeisterschaft des Verbandes wird in einer geschlossenen Veranstaltung als Rundenturnier durchgeführt.

9.2 Die Gesamtzahl der teilnehmenden Mannschaften wird vom Verbandsspielausschuss festgelegt.
Vorberechtigt ist der Meister des Vorjahres. Der Ausrichter kann eine Mannschaft benennen. Die übrigen Plätze werden von den Bezirken entsprechend der Zahl ihrer Mitglieder besetzt. Es muss gewährleistet sein, dass jeder Bezirk mindestens zwei Mannschaften stellen kann.

9.3 Zu Turnierbeginn meldet jede Mannschaft vier Spieler und einen Ersatzspieler. Die Rangfolge ist bindend für die Dauer des Turniers.

9.4 Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Turnierleiter endgültig.

 

10. Verbandseinzelmeisterschaft

10.1 Die Verbandseinzelmeisterschaft wird als Bestandteil eines offenen Turniers durchgeführt.

10.2 Der Austragungsmodus, der sich an den Bestimmungen der VTO orientiert, wird vom Spielleiter in Abstimmung mit dem Ausrichter festgelegt.

10.3 Folgende Teilnehmer sind von der Zahlung eines Startgeldes befreit: der Titelverteidiger, der Pokalsieger, die Meister der Bezirke.

 

11. Pokaleinzelmeisterschaft

11.1 Teilnahmeberechtigt sind je Bezirk 2 Teilnehmer und die beiden Finalisten.

11.2 Das Turnier wird nach dem k.o.-System ausgetragen; die Auslosung wird so vorgenommen, dass nach Ausspielung der 1. Runde eine fortwährend durch 2 teilbare Zahl verbleibt (z.B. 8, 4, 2). Paarungen bezirksgleicher Spieler sind, soweit möglich, unzulässig. Die Auslosung jeder Runde ist den Spielern rechtzeitig schriftlich bekannt zu geben.

11.3 Die Spieler, die Heimrecht genießen, laden ihre Gegner ein, haben Schwarz und melden das Er-
gebnis dem Spielleiter.

11.4

11.4.1 Im Einvernehmen beider Spieler kann mit Einwilligung des Spielleiters ein anderer rechtzeitiger Termin gewählt werden.

11.4.2 Der VSA kann beschließen, dass die Pokalmeisterschaft oder einzelne Runden in geschlossenen Veranstaltungen gespielt werden.

11.5 Die Bedenkzeit beträgt für jeden Spieler 90 Minuten für 40 Züge, danach eine Zusatzbedenkzeit von 30 Minuten und einen Zeitzuschlag von 30 Sekunden je Zug ab dem ersten Zug der Partie.

11.6 Endet eine Partie unentschieden, so werden mit wechselndem Anzug zwei Blitzpartien nach den Regeln der Blitzturnierordnung des SBNRW ausgetragen. Ergibt sich auch hiernach Gleichstand, entscheidet bei wechselndem Anzug die nächste Gewinnpartie.


12. Blitzeinzelmeisterschaft

12.1 Die Blitzeinzelmeisterschaft wird in einer geschlossenen Veranstaltung als Rundenturnier durchgeführt.

12.2 Teilnahmeberechtigt sind 24 Spieler und zwar neben dem Titelverteidiger und einem Vertreter des ausrichtenden Vereins 22 Spieler aus den Bezirken: die Zahl der Teilnehmer je Bezirk richtet sich nach dessen Mitgliederzahl.

12.3 Gespielt wird nach den Regeln der Blitzturnierordnung des SBNRW; in Streitfällen entscheidet der Turnierleiter endgültig.

 

13. Einsprüche, Proteste, Berufungen

13.1 Gestrichen

13.2 Über Einsprüche, die stets schriftlich erfolgen müssen und zu begründen sind, entscheidet der Spielleiter.

13.3 Gestrichen

13.4 Über Proteste, denen der Spielleiter nicht selbst abhilft, entscheidet der Spielausschuss in nicht öffentlicher Abstimmung. Er ist jedoch, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde, auch mit mindestens drei der ordnungsgemäß eingeladenen Mitglieder entscheidungsberechtigt. Richtet sich ein Protest gegen eine Entscheidung des Spielleiters, hat der 2. Spielleiter die Verhandlung zu führen und umgekehrt. Der Spielleiter, der die angefochtene Entscheidung getroffen hat, ist in diesem Fall als Partei anzusehen. Der Spielausschuss kann ohne mündliche Verhandlung auf dem
Schriftweg abstimmen.

13.5 Die Verfahrensvorschriften über Proteste gelten auch für den Fall, dass der Spielausschuss als Berufungsinstanz tätig wird.

13.6 Als Protest- oder Berufungsinstanz entscheidet der VSA unter Vorsitz des 1. oder 2. Spielleiters. An einer Entscheidung dürfen nicht die Bezirksspielleiter teilnehmen, zu deren Bezirk die am Verfahren Beteiligten gehören.

13.7 Wird ein Protest verworfen, aber der Berufung stattgegeben, werden sowohl die Berufungsgebühr als auch die Protestgebühr erstattet.

 

14 Bußen

14.1 Der Spielleiter kann Verstöße gegen die Bundesturnierordnung oder die Verbandsturnierordnung sowie Regelwidrigkeiten gemäß Bundesturnierordnung ahnden.

14.2 Die Festsetzung einer Buße ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Gegen die Festsetzung ist Protest zulässig. Eine verhängte Geldbuße ist innerhalb der Protestfrist zu entrichten.

14.3 Die höchstzulässige Geldbuße (300 Euro) wird vom Verbandskongress festgesetzt; sie bleibt bis zu einer erneuten Festsetzung gültig. Die Geldbußen betragen bis zu (in Prozent der Höchstbuße, für die Verbandsbezirksliga gilt die halbe Höchstbuße):

14.3.1 Bei unvollständiger oder verspäteter Berichterstattung, jeweils für den Spielbericht, die Partieformulare und Hängepartien | 15%

14.3.2 Dto., nach jeder Erinnerung weitere | 15%

14.3.3 Bei Nichtantreten zu einem Mannschaftskampf ohne Genehmigung des Spielleiters | 50% bis 100%

14.3.4 Bei Nichtantreten eines Spielers zu einem Mannschaftskampf, an den Brettern 1 bis 4 | 20%
an den weiteren Brettern | 10%

Nichtantreten eines Spielers im Wiederholungsfall | 30%

14.3.6 Bei unbegründetem Nichtantreten während einer Einzelmeisterschaft, je Runde | 25%

14.3.7 Bei Zurückziehen einer Mannschaft nach dem Stichtag der ASpO 2.9.6 | 70% bis 90 %

14.3.8 mindestens jedoch | 50%

14.3.9 Bei Aufstellen eines in der betreffenden Mannschaft nicht oder nicht mehr spielberechtigten Spielers | 25%

14.3.10 Bei sonstigen Regelwidrigkeiten oder unsportlichem Verhalten bis zu | 100%

Neufassung beschlossen auf dem 52. SVR-Kongress am 13.03.1999 in Herne.
Zuletzt geändert auf dem 75. SVR-Kongress am 05.03.2022 in Dortmund.


 

 

Anmerkungen:

. Die Teilnehmerzahl der einzelnen Turniere kann durch den VSA in besonders gelagerten Fällen vergrößert werden.
  Kongressbeschluss vom 07.03.1998 in Mülheim.

     

. Auf dem 53. Kongress am 11.03.2000 in Dorsten wurde beschlossen:
  In der Regionalliga werden entsprechend der Regel und des SB NRW neutrale Schiedsrichter eingesetzt.

. Die Höchstbuße wurde auf dem 61. Kongress am 08.03.2008 in Haltern auf 300 Euro festgesetzt.

. Auf dem 70. Kongress am 04.03.2017 in Bottrop wurde beschlossen:
  Für das Spieljahr 2018 / 2019 gilt die folgende Übergangsregelung:
  Die Bezirke / Spielgemeinschaften melden jeweils 10 Mannschaften für die Verbandsbezirksliga
  des SVR. Die Absteiger aus der Verbandsklasse verringern die Anzahl der Mannschaften entsprechend.