Turnierordnung der Schachjugend Hamm






Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt - Allgemeines

§01 Spielzeit
§02 Spielberechtigung
§03 Teilnahme an Meisterschaften und Turnieren
§04 Austragung
§05 Wertungszahlen
§06 Rangfolge der Ordnungsbestimmungen

 

2. Abschnitt – Jugendmeisterschaften

§07 Jugendmeisterschaften
§08 Vorzeitiges Ausscheiden, Qualifikationsmöglichkeiten
§09 Punktverteilung und Feinwertungen
§10 Stichkämpfe
§11 Einzelmeisterschaften
§12 Mannschaftsmeisterschaften
§13 Blitzschach-Einzelmeisterschaften
§14 Schnellschach-Einzelmeisterschaften
§15 Ordnungsmaßnahmen

 

3. Abschnitt - Schlussbestimmungen

§16 Inkrafttreten

 

 

1. Abschnitt - Allgemeines

 §01 Spielzeit

Das Spieljahr der Schachjugend Hamm (SJH) beginnt mit dem 1. Samstag nach den Sommerferien in Nordrhein-Westfalen und endet mit dem vorletzten Werktag des ablaufenden Schuljahres.

 

§02 Spielberechtigung

2.1 An allen Turnieren und Meisterschaften der SJH kann teilnehmen, wer aktives Mitglied eines dem Schachbezirk Hamm e.V. (SBH) angeschlossenen Vereines ist, eine entsprechende Spielberechtigung besitzt und am 1. Januar des Spieljahres das sechste Lebensjahr vollendet haben wird.

2.2 Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall der zuständige Turnierleiter.

 

§03 Teilnahme an Meisterschaften und Turnieren

3.1 Soweit nicht anders bestimmt, ist die Teilnehmerzahl bei allen offiziellen Meisterschaften und Turnieren der SJH offen.

3.2 Verbindliche Anmeldungen können nur gegenüber dem zuständigen Turnierleiter vor dem Ablauf der Meldefrist erklärt werden.

3.3 Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall der zuständige Turnierleiter. Mit Ausnahme von Mannschaftsmeisterschaften im Blitzschach,müssen auf jedem Mannschaftsmeldebogen alle Stamm- und Stammersatzspieler in der Reihenfolge ihrer Deutschen oder einer vergleichbaren Wertungszahl aufgeführt werden.
Hierbei darf jeder Jugendliche einen um höchstens 200 niedrigeren Wert, als alle nachfolgenden Spieler aufweisen.
Jugendliche, die weniger als 1000 Wertungseinheiten aufweisen und Spieler ohne Wertungszahlwerden als Spieler mit 1000 Wertungseinheiten angesehen. Verfügt ein Jugendlicher über eine internationale Wertungszahl (ELO), so ist der höhere Zahlenwert einzusetzen.

 

§04 Austragung

4.1 Die SJH trägt zumindest die Jugendmeisterschaften aus, die zur Teilnahme an Jugendmeisterschaften der Jugendorgane der übergeordneten Jugendschachorganisationen der SJH berechtigen.

4.2 Eine Jugendmeisterschaft wird ausgetragen, wenn mit Ablauf der festgelegten Meldefrist mehr verbindliche Anmeldungen vorliegen, als der SJH an weiterführenden Qualifikationsplätzen zustehen, oder aber mindestens 4 verbindliche Meldungen vorliegen.

 

§05 Wertungszahlen

Soweit nicht eine Ausschreibung einen anderen Zeitpunkt vorsieht, ist bei der Verwendung deutscheroder vergleichbarer Wertungszahlen der am Ablauf der Meldefrist vorliegende Stand maßgebend.

 

§06 Rangfolge der Ordnungsbestimmungen

In allen Angelegenheiten, die in dieser Turnierordnung nicht im einzelnen geregelt sind, ist nachfolgenden Ordnungsbestimmungen in der Reihenfolge ihrer Aufführung zu verfahren:

1.Spielordnung der Schachjugend Ruhrgebiet,
2.Spielordnung der Schachjugend Nordrhein-Westfalen,
3.Turnierordnung des Schachbezirkes Hamm,
4.Turnierordnung des Schachverbandes Ruhrgebiet,
5.Turnierordnung des Schachbundes Nordrhein-Westfalen.

 

2. Abschnitt – Jugendmeisterschaften

§07 Jugendmeisterschaften

In der SJH sollen pro Spieljahr folgende Jugendmeisterschaften der allgemeinen und weiblichen (w) Jugend ausgetragen werden:

1.Einzelmeisterschaften in den Altersklassen U8, U10, U12, U12w, U14, U16, U18, U18w und U20;
2.Mannschaftsmeisterschaften in den Altersklassen U12, U16 und U20;
3.Blitzschach-Einzelmeisterschaften in den Altersklassen U8, U10, U12, U14, U16, U18 und U20;
4.Schnellschach-Einzelmeisterschaften in den Altersklassen U8, U10, U12, U12, U14, U16, U18 und U20.

Der Jugendvorstand (JVo) kann die Austragung und Durchführung weiterer Jugendmeisterschaften beschließen.

 

§08 Vorzeitiges Ausscheiden, Qualifikationsmöglichkeiten

8.1 Scheidet ein Teilnehmer ohne eigenes Verschulden vorzeitig aus einer laufenden Meisterschaft aus, behält er sein Anrecht auf damit verbundene Auszeichnungs- und Qualifikationsmöglichkeiten.
Ist das vorzeitige Ausscheiden dem Teilnehmer anzulasten oder wird er rechtmäßig von der weiteren Turnierteilnahme ausgeschlossen, verliert er sein Anrecht auf damit verbundene Auszeichnungs- und Qualifikationsmöglichkeiten.

8.2 Sind mehrere Qualifikationsmöglichkeiten erspielt worden, so liegt die Wahl beim betroffenen Spieler/bei der betroffenen Mannschaft. Verzichtet ein Spieler/eine Mannschaft auf seine/ihre Qualifikation, so rückt an seine/ihre Stelle der/die nächstbest platzierte Spieler/Mannschaft.

 

§09 Punktverteilung und Feinwertungen

9.1 In Einzelmeisterschaften erhält ein Spieler, der seine Partie gewinnt einen, der remis spielt einen halben und der seine Partie (kampflos) verliert keinen Punkt.

9.2 In Mannschaftsmeisterschaften erhält die Mannschaft, die ihre Begegnung gewinnt einen, die remis spielt einen halben und die ihre Begegnung (kampflos) verliert keinen Punkt. Die Spieler erspielen Brettpunkte für ihre Mannschaft gemäß Absatz 1. Ein Mannschaftskampf ist für die Mannschaft gewonnen, die mehr Brettpunkte erspielt als die
gegnerische Mannschaft; bei gleicher Brettpunktzahl endet die Begegnung remis.

9.3 In Einzelmeisterschaften, welche nach dem Schweizer System gespielt werden, entscheiden bei Punktgleichheit folgende Wertungen über die Platzierung in der genannten Reihenfolge:

1.mittlere Buchholzwertung,
2.Sonneborg-Berger-Wertung,
3.direkter Vergleich.

Für Einzelmeisterschaften, welche als Rundenturniere gespielt werden, gilt Satz 1 mit Ausnahme von Nr.1 entsprechend.

9.4 In Mannschaftsmeisterschaften entscheiden bei Punktgleichheit folgende Wertungen über die Platzierung in der genannten Reihenfolge:

1.erspielte Gesamtzahl der Brettpunkte,
2.direkter Vergleich.
3.direkter Vergleich nach Berliner Wertung

 

§10 Stichkämpfe

10.1 Stichkämpfe werden nur zur eindeutigen Vergabe von Auszeichnungen und Qualifikationsplätzen ausgetragen.
Bezüglich der Punktverteilung und Feinwertungen gilt § 9 entsprechend.

10.2 Stichkämpfe von 2 Einzelspielern finden als direkter Vergleich über mindestens 2 Partien statt. Steht nach 2 Partien kein Sieger fest, obsiegt der Spieler mit der nächsten Gewinnpartie. Die Farbverteilung wird in der 1. Partie ausgelost; in der Folge findet jeweils ein Farbwechsel statt.

10.3 Stichkämpfe von 2 Mannschaften finden als direkter Vergleich über eine Begegnung statt. Steht hiernach kein Sieger fest, entscheidet das Los. Die Farbverteilung wird ausgelost, sofern die Mannschaften nicht während des Turniers regulär aufeinander trafen; in diesem Fall findet ein Farbwechsel zur letzten regulären Begegnung statt.

10.4 Sind mehr als 2 Spieler oder Mannschaften betroffen, finden die Stichkämpfe als eigenes einrundiges Rundenturnier statt. Steht hiernach kein Sieger fest, entscheidet das Los.

10.5 Stichkämpfe werden als Blitzschachpartien nach § 13 ausgetragen.

10.6 Sind alle Beteiligten Spieler und/oder Mannschaften anwesend, werden Stichkämpfe unmittelbar
nach Beendigung der letzten Runde ausgetragen

 

§11 Einzelmeisterschaften

11.1 Für die regulären Partien der Einzelmeisterschaften gelten die FIDE-Schachregeln für Turnierschach.

11.2 Die Bedenkzeiten sind so festzulegen, dass sie nach den FIDE-Schachregeln statthaft sind und den Voraussetzungen für eine DWZ-Auswertung genügen.

11.3 Die Zusammenfassung von Altersklassen in Spielgruppen ist zulässig. Es dürfen nur die Altersklassen in einer Spielgruppe zusammengefasst werden, für die die gleiche Bedenkzeit gilt.

11.4 Als Austragungsmodus für die Einzelmeisterschaften ist das Schweizer System mit 7 Runden vorgesehen.
Bei weniger als 25 Teilnehmern ist die Reduzierung auf 5 Runden zulässig.
Bei 8 oder weniger Teilnehmer wird ein einrundiges Rundenturnier angewendet.

11.5 In den Altersklassen U8 - U12(w) können zwei Runden pro Spieltag ausgespielt werden.

11.6 Der jeweilige Sieger einer Altersklasse erhält den Titel: „Einzelmeister (Altersklasse) der Schachjugend Hamm (Spielzeit)“.

 

§12 Mannschaftsmeisterschaften

12.1 Für die regulären Partien der Mannschaftsmeisterschaften gelten die FIDE-Schachregeln für Turnierschach.

12.2 Die Brettstärke beträgt in der Altersklasse U12 4 Bretter, in den übrigen Altersklassen 6 Bretter. In der U12 hat die Heimmannschaft am ersten und vierten Brett schwarz, am zweiten und dritten Brett weiß.

12.3 Die Bedenkzeiten sind so festzulegen, dass sie nach den FIDE-Schachregeln statthaft sind und den Voraussetzungen für eine DWZ-Auswertung genügen.

12.4 Die Zusammenfassung der Altersklassen U16 und U20 in eine Spielgruppe ist zulässig.

12.5 Als Austragungsmodus für die Mannschaftsmeisterschaft ist ein einrundiges Rundenturnier vorgesehen.

12.6 In den Altersklassen U12 können drei Runden pro Spieltag ausgespielt werden.

12.7 Je zwei Vereine können je Altersklasse/Spielgruppe eine gemeinsame Mannschaft aufstellen, sofern zumindest einer der betroffenen Vereine alleine keine Mannschaft aufstellen kann. Gemeinsame Mannschaften können nicht um Qualifikationsplätze spielen.

12.8 Die erstplatzierte Mannschaft einer Altersklasse erhält den Titel: „Mannschaftsmeister (Altersklasse) der Schachjugend Hamm (Spielzeit)“.

 

§13 Blitzschach-Einzelmeisterschaften

13.1 Es gelten die FIDE-Schachregeln für Blitzschach, nach welchen auch die Turnierbedenkzeit festzulegen ist, sofern nicht anders bestimmt.

13.2 Mehrere benachbarte Altersklassen können in Spielgruppen zusammengefasst werden.

13.3 Die Blitzschach-Einzelmeisterschaft wird als Tagesturnier ausgerichtet. Je Altersklasse oder Spielgruppe wird bei bis zu sechs Teilnehmern ein doppeltes Rundenturnier ausgetragen, bei bis zu 12 Teilnehmern ein einfaches Rundenturnier, bei mehr als 12 Teilnehmern ein Turnier nach Schweizer System, wobei die Rundenzahl in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl durch den Turnierleiter festgelegt wird.

13.4 Der jeweilige Sieger einer Altersklasse erhält den Titel: „Blitz-Einzelmeister (Altersklasse) der
Schachjugend Hamm (Spielzeit)“.

13.5 Sofern in der Ausschreibung vorgesehen, wird bei der Blitzschach-Einzelmeisterschaft ebenfalls der Titel des Blitzschach-Mannschaftsmeisters vergeben. Die 4 Spieler eines Vereins mit den besten Resultaten nach der Formel „erreichte Punkte / mögliche Punkte“ bilden gemeinsam eine Mannschaft. Nehmen weniger als 4 Spieler eines Vereins am Turnier teil, wird für die fehlenden Spieler ein errechnetes Resultat von 0 angenommen. Es gewinnt die Mannschaft, die nach Addition der errechneten Resultate den höchsten Wert erzielt.

13.6 Die beste Mannschaft nach Absatz 5 erhält den Titel: „Blitzschach-Mannschaftsmeister der Schachjugend Hamm (Spielzeit)“.

 

§14 Schnellschach-Einzelmeisterschaft

14.1 Es gelten die FIDE-Schachregeln für Schnellschach, nach welchen auch die Turnierbedenkzeit festzulegen ist, sofern nicht anders bestimmt.

14.2 Mehrere benachbarte Altersklassen können in Spielgruppen zusammengefasst werden.

14.3 Die Schnellschach-Einzelmeisterschaft wird als Tagesturnier ausgerichtet. Je Altersklasse oder Spielgruppe wird ein Turnier nach Schweizer System mit 7 Runden oder als ein- oder zweirundiges Rundenturnier ausgetragen, wobei die Höchstzahl an Runden 7 nicht überschreiten darf.

14.4 Der jeweilige Sieger einer Altersklasse erhält den Titel: „Schnellschach-Einzelmeister (Altersklasse) der Schachjugend Hamm (Spielzeit)“.

14.5 Sofern in der Ausschreibung vorgesehen, wird bei der Schachschach-Einzelmeisterschaft ebenfalls
der Titel des Schnellschach-Mannschaftsmeisters vergeben. Die 4 Spieler eines Vereins mit den besten Resultaten nach der Formel „erreichte Punkte / mögliche Punkte“ bilden gemeinsam eine Mannschaft. Nehmen weniger als 4 Spieler eines Vereins am Turnier teil, wird für die fehlenden Spieler ein errechnetes Resultat von 0 angenommen.
Es gewinnt die Mannschaft, die nach Addition der errechneten Resultate den höchsten Wert erzielt.

14.6 Die beste Mannschaft nach Absatz 5 erhält den Titel: „Schnellschach-Mannschaftsmeister der Schachjugend Hamm (Spielzeit)“.

 

§15 Ordnungsmaßnahmen

15.1 Die Schachjugend Hamm verzichtet auf die Verhängung von Geldbußen.

15.2 Der unentschuldigte einmalige Nichtantritt eines verbindlich angemeldeten Teilnehmers bei Einzelmeisterschaften der SJH wird nicht geahndet. Bei mehrmaligem unentschuldigten Nichtantritt oder grober Unsportlichkeitkann der betroffene Spieler durch den Turnierleiter von laufenden Wettbewerb ausgeschlossen werden. In besonders vermehrt auftretenden Fällen von unentschuldigtem Nichtantritt oder grober Unsportlichkeit kann ein Spieler von Turnieren und Meisterschaften in dieser und/oder der kommenden Spielzeit durch den Jugendvorstand ausgeschlossen werden.


15.3 Jeder unentschuldigte Nichtantritt einer verbindlich angemeldeten Mannschaft zieht einen Punktverlust in der Abschlusstabelle nach sich. Der jeweilige Punktverlust entspricht der Anzahl der aktuell unentschuldigten Nichtantritte der Mannschaft in der betreffenden Spielzeit.

15.4 Ein Nichtantritt gilt als entschuldigt, wenn Gegner und Turnierleiter spätestens 2 Tage vor dem festgelegten Spieltermin in Schrift- oder Textform informiert werden oder der Spielausfall in Folge höherer Gewalt oder unzumutbarer Umstände entstanden ist. Mit der schriftlichen oder textlichen Mitteilung an den Vereinsjugendleiter eines Einzelspielers,
bzw. an den Vereinsjugendleiter oder Mannschaftsführer einer Mannschaft, gilt der Gegner als informiert.

 

3. Abschnitt – Schlussbestimmungen

§16 Inkrafttreten

Diese Turnierordnung tritt durch Beschluss der ordentlichen Jugendversammlung im Schachbezirk Hamm am 6. Juli 2019 in Werl mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle vorherigen Turnierordnung der Schachjugend Hamm einschließlich sich darauf beziehende Beschlüsse ihre Gültigkeit.

Anmerkungen:
Für Einsprüche, Proteste, Berufungen und (Protest-)Gebühren ist Art. 14 der Spielordnung der Schachju-
gend Ruhrgebiet zu beachten!